Beim „Internetrecht“ handelt es sich genau genommen um kein eigenes Rechtsgebiet. Im Onlinebereich kommen beispielsweise Regelungen aus dem Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Strafrecht sowie aus dem Datenschutzrecht zur Anwendung. Insbesondere bei dem Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beachten, um nicht als Betreiber eines Internetauftritts auf AGB zu vertrauen, die sich als unwirksam herausstellen.
Durch unsere umfassenden Kenntnisse in den genannten Rechtsgebieten sind wir bei Moser Bezzenberger Rechtsanwälte in der Lage, Sie kompetent in allen Fragen rund um das Internet zu beraten.




