Miteinander konkurrierende Unternehmen und auch der Verbraucher werden durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor wettbewerbswidrigen Handlungen geschützt. Um unlautere Wettbewerbshandlungen handelt es sich etwa bei irreführender Werbung, beim Herabsetzen von Konkurrenten oder Anbieten von Waren oder Dienstleistungen, die eine Nachahmung darstellen.
Bei Moser Bezzenberger Rechtsanwälte helfen wir Ihnen, gegen wettbewerbswidrige Maßnahmen juristisch vorzugehen oder sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Auch beraten wir sie bei der rechtlich sicheren Gestaltung von eigenen Handlungen wie beispielsweise Werbemaßnahmen. Bei der außergerichtlichen wie auch der gerichtlichen Vertretung beachten wir auch im Bereich des Wettbewerbsrechts stets die wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten.




